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Ergotherapie wird durch den Hausarzt, Kinderarzt oder Facharzt verordnet. Dieser stellt entsprechend der Notwendigkeit und Diagnose eine Heilmittelverordnung aus.

Wir behandeln Patienten aller Kassen, gesetzliche Krankenkassen als auch private.

Ja, Patienten der gesetzlichen Krankenkasse müssen einen Eigenanteil (Zuzahlung) von 10% der gesamten Behandlungskosten sowie 10,00 EUR Verordnungsgebühr bezahlen, den größten Anteil der Kosten trägt Ihre Krankenkasse.

Wenn Sie eine gültige Zuzahlungsbefreiung vorliegen haben, fallen für Sie keine weiteren Kosten an. Bringen Sie Ihren Befreiungsausweis mit, sodass wir eine Kopie des Ausweises zu Ihren Unterlagen beifügen können.

Falls Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können oder kurzfristig absagen müssen,  bitten wir Ihren Termin mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. So haben wir die Möglichkeit, den frei gewordenen Termin noch einem anderen Patienten anbieten zu können.

Absagen nehmen wir telefonisch oder auch per E-Mail an info@praxis-pro-ergo.de entgegen. Sollten wir telefonisch nicht erreichbar sein, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.

Haben Sie nicht 24 Stunden vor der Behandlung abgesagt, müssen wir die Behandlung gemäß §615 BGB privat in Rechnung stellen. Die Höhe der Ausfallgebühr berechnet sich anhand der geplanten Therapieleistung.

Ja, das Gebäude ist barrierefrei zugänglich und verfügt über einen Aufzug, mit welchem Sie uns im 2. Obergeschoss erreichen können. Zudem befinden sich vor dem Praxiseingang zwei öffentliche Behindertenparkplätze.

Gerne besuchen wir Sie oder Ihren Angehörigen auch als Hausbesuch zu Hause oder in einer Einrichtung. Dies muss Ihr Arzt entsprechend verordnen. Melden Sie sich bei uns, sodass wir das weitere Vorgehen besprechen können.

Sie haben noch weitere Fragen?

Stellen Sie uns gerne Ihre Fragen und wir melden uns schnellstmöglich persönlich bei Ihnen.